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Sie sind hier: Presse - Voraussetzungen zur Akkreditierung

Akkreditierung

Im Folgenden finden Sie die allgemeinen Regeln zur Akkreditierung. Um sich für die Barfuss Wasserski WM 2010 zu akkreditieren, benutzen Sie bitte das Online-Formular.


Akkreditiert werden:
  1. Ausweisinhaber der ausstellenden Verbände im jeweiligen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland:
    • Deutscher Journalisten Verband (djv)
    • ver.di, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju)
    • Verband der Zeitschriftenverleger
    • DAG
    • Personen mit dem Internationalen Presseausweis der IFJ in Brüssel
  2. Ausweisinhaber von Fachverbänden UIPRE, TELI, DFJV, VDM, MPC Motor Presse Club e.V., MPW Märkischer Presse- und Wirtschaftsclub, FIJET, VDAJ, VDRJ, LPC usw.
  3. Journalisten,
    • die einen Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen können oder sich durch namentlich gekennzeichnete Belege legitimieren können
    • die ein Impressum vorlegen, in dem sie aufgeführt sind
    • deren journalistische Tätigkeit aus Honorarverträgen bzw. -abrechnungen hervorgeht.
      Belege und Vorlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  4. Personen, die nachweisen können, dass sie für die Pressearbeit einer Behörde oder Institution tätig sind, Pressesprecher, Firmenpressestellen ausstellender Unternehmen.
  5. Personen, die für gemeinnützige Zwecke Presseinformationen benötigen, z.B. Blindenradio, Behindertenverbände, sowie bei Nachweis der Schwerbehinderung eine Begleitperson (Arbeitsausweis).
  6. Vertreter von Jugendpresseorganisationen erhalten gegen Vorlage eines aktuellen Beleges einmalig eine Tageskarte.
  7. Alle ausländischen Pressevertreter, die in irgendeiner Form ihre Zugehörigkeit zur Presse dokumentieren können, z.B. durch einen Presseausweis des jeweiligen Landes, Visitenkarte, Vorlage des Impressums einer Zeitung,
  8. Mitglieder von anerkannten Organisationen ausländischer Pressevertreter (Verein der ausländischen Presse, Bundespressekonferenz, Landespressekonferenz etc.).
    Ausländische Pressevertreter mit Wohnsitz in Deutschland werden gegen Vorlage eines in Deutschland gültigen Ausweises (s.o.) akkreditiert.
  9. Volontäre, Aushilfen und Pflichtpraktikanten werden nur gegen Vorlage eines gültigen Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages akkreditiert, aus dem hervorgeht, dass die journalistische Tätigkeit Hauptzweck der Ausbildung beziehungsweise Anstellung ist. Trifft dies zu, so erhalten diese Antragsteller einen Tages-Arbeitsausweis. Ein Dauerausweis wird nur in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt.



Nicht akkreditiert werden:
  • Personen ohne jegliche Legitimation;
  • Personen, die lediglich Sendemöglichkeiten eines Offenen Kanals nutzen;
  • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen, z.B. Fleet Street London, Universal Press (USA) usw.;
  • Personen mit Presseausweisen von Verbänden und Organisationen, die nicht von der deutschen Innenministerkonferenz anerkannt werden;
  • Personen mit abgelaufenem Presseausweis;
  • Personen, denen andere, freie Journalisten die redaktionelle Bestätigung geschrieben haben; dies gilt insbesondere für Verwandte und Ehepartner;
  • Mitglieder von Internet-Redaktionen werden aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit des Internets und der damit verbundenen mangelnden Überprüfbarkeit der eigenen journalistischen Leistung nur gegen Vorlage eines anerkannten Presseausweises akkreditiert. Ausnahme: Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören