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Bald ist es soweit-
Der Countdown läuft!



Wettkampf-Zugboote

Für die Disziplinen Slalom und Trick kommen DXII-Boote der Firma
Sanger zum Einsatz.
Sie sind hier: Presse - Voraussetzungen zur Akkreditierung
Akkreditierung
Im Folgenden finden Sie die allgemeinen Regeln zur Akkreditierung. Um sich für die Barfuss Wasserski WM 2010 zu akkreditieren, benutzen Sie bitte das Online-Formular.
Akkreditiert werden:
- Ausweisinhaber der ausstellenden Verbände im jeweiligen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland:
- Deutscher Journalisten Verband (djv)
- ver.di, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju)
- Verband der Zeitschriftenverleger
- DAG
- Personen mit dem Internationalen Presseausweis der IFJ in Brüssel
- Ausweisinhaber von Fachverbänden UIPRE, TELI, DFJV, VDM, MPC Motor Presse Club e.V., MPW Märkischer Presse- und Wirtschaftsclub, FIJET, VDAJ, VDRJ, LPC usw.
- Journalisten,
- die einen Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen können oder sich durch namentlich gekennzeichnete Belege legitimieren können
- die ein Impressum vorlegen, in dem sie aufgeführt sind
- deren journalistische Tätigkeit aus Honorarverträgen bzw. -abrechnungen hervorgeht.
Belege und Vorlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.
- Personen, die nachweisen können, dass sie für die Pressearbeit einer Behörde oder Institution tätig sind, Pressesprecher, Firmenpressestellen ausstellender Unternehmen.
- Personen, die für gemeinnützige Zwecke Presseinformationen benötigen, z.B. Blindenradio, Behindertenverbände, sowie bei Nachweis der Schwerbehinderung eine Begleitperson (Arbeitsausweis).
- Vertreter von Jugendpresseorganisationen erhalten gegen Vorlage eines aktuellen Beleges einmalig eine Tageskarte.
- Alle ausländischen Pressevertreter, die in irgendeiner Form ihre Zugehörigkeit zur Presse dokumentieren können, z.B. durch einen Presseausweis des jeweiligen Landes, Visitenkarte, Vorlage des Impressums einer Zeitung,
- Mitglieder von anerkannten Organisationen ausländischer Pressevertreter (Verein der ausländischen Presse, Bundespressekonferenz, Landespressekonferenz etc.).
Ausländische Pressevertreter mit Wohnsitz in Deutschland werden gegen Vorlage eines in Deutschland gültigen Ausweises (s.o.) akkreditiert.
- Volontäre, Aushilfen und Pflichtpraktikanten werden nur gegen Vorlage eines gültigen Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages akkreditiert, aus dem hervorgeht, dass die journalistische Tätigkeit Hauptzweck der Ausbildung beziehungsweise Anstellung ist. Trifft dies zu, so erhalten diese Antragsteller einen Tages-Arbeitsausweis. Ein Dauerausweis wird nur in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt.
Nicht akkreditiert werden:
- Personen ohne jegliche Legitimation;
- Personen, die lediglich Sendemöglichkeiten eines Offenen Kanals nutzen;
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen, z.B. Fleet Street London, Universal Press (USA) usw.;
- Personen mit Presseausweisen von Verbänden und Organisationen, die nicht von der deutschen Innenministerkonferenz anerkannt werden;
- Personen mit abgelaufenem Presseausweis;
- Personen, denen andere, freie Journalisten die redaktionelle Bestätigung geschrieben haben; dies gilt insbesondere für Verwandte und Ehepartner;
- Mitglieder von Internet-Redaktionen werden aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit des Internets und der damit verbundenen mangelnden Überprüfbarkeit der eigenen journalistischen Leistung nur gegen Vorlage eines anerkannten Presseausweises akkreditiert. Ausnahme: Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören
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